Navigation überspringen

Wir als kirchlicher Arbeitgeber

Kirchturmspitze

FAQ - Die Caritas-SkF-Essen gGmbH als kirchlicher Arbeitgeber

Muss ich getauft sein? Was ist, wenn ich geschieden bin? Ich bin aus der Kirche ausgetreten – was bedeutet das? Ich bin homosexuell – hat das Konsequenzen?

An dieser Stelle wollen wir auf die häufigsten Fragen eingehen, die sich aus dem kirchlichen Arbeitsrecht ergeben. Bei Fragen darüber hinaus oder zu Sonderfällen, melden Sie sich gerne. 

Muss ich katholisch oder zumindest getauft sein, um bei Caritas-SkF-Essen arbeiten zu können? 

Nein. Die Zusammenarbeit als religiöse und weltanschauliche Vielfalt ist eine besondere Stärke der Caritas-SkF-Essen. Es kommt auf die innere Haltung und das konkrete Handeln unserer Mitarbeiter:innen an. Deshalb ist die Einstellung von Menschen ohne oder mit anderer Religionszugehörigkeit je nach Aufgabe und Funktion möglich. Auch Menschen, die nicht getauft sind, können bei uns arbeiten, wenn sie sich zu den Zielen und Werten der Caritas-SkF-Essen bekennen und ihre christliche Auffassung respektieren. 

Führungskräfte tragen eine besondere Vorbildfunktion und Verantwortung für die christliche Prägung der Caritas-SkF-Essen. Die Zugehörigkeit zu einer in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) zusammengeschlossenen Kirchen ist daher wünschenswert, aber nicht notwendig.

Was passiert, wenn ich aus der Kirche austrete? 

Nur in Ausnahmefällen ist ein Austritt aus der römisch-katholischen Kirche möglich. Mit dem Kirchenaustritt distanzieren Sie sich klar von der Kirche. Damit stellt sich die Frage: Können und wollen Sie dennoch die Ziele und Werte der Caritas-SkF-Essen mittragen und nach außen vertreten? Wir sind uns bewusst, dass die Gründe für einen Kirchenaustritt sehr vielschichtig sein können. Eine Entscheidung zur Weiterbeschäftigung wird nach einem persönlichen Gespräch mit der Teamleitung oder der Fachbereichsleitung getroffen. Austritte aus der Kirche, die nicht die römisch-katholische Kirche ist, sind arbeitsrechtlich nicht relevant.

Info: Ein Wiedereintritt in die Kirche ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie dies wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Pfarrer. Dort erhalten Sie die nötige Unterstützung. 

Darf ich offen zu meiner Homosexualität stehen? 

Homosexuelle Mitarbeiter:innen sind für uns ein selbstverständlicher Teil der Mitarbeiterschaft. Dies gilt auch für diejenigen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft/Zivil-Ehe leben. Dies ist daher kein Hinderungsgrund für eine Einstellung oder Weiterbeschäftigung.

Ist eine Beschäftigung bei einer Scheidung oder Wiederheirat möglich? 

Eine Scheidung hat keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Auch eine Wiederverheiratung ist kein Hinderungsgrund für eine Einstellung oder Weiterbeschäftigung. Eine respektvolle Haltung gegenüber der persönlichen Lebensführung der Mitarbeiter steht für uns im Vordergrund. 

Für welche Werte steht die Caritas-SkF-Essen noch, wenn jetzt jede:r für sie arbeiten kann?  

Wir stehen weiterhin für christliche Werte und vertreten diese auch. Dennoch ist uns eine Vielfalt, die die Gesellschaft abbildet, wichtig. Christliche Werte können auch ohne Religionszugehörigkeit vertreten werden. Nicht bei uns arbeiten können Personen, die menschen­feindliche, rassistische oder herabwürdigende Meinungen vertreten oder sich offen gegen Religion stellen.