Ein besonderes Zuhause für Kinder!
Eckpfeiler der Erziehung des Kindes/Jugendlichen in einer Erziehungsstelle sind:
- Erziehungsstellen-Familien nehmen ein oder bis zu zwei Kindern in ihre Familie auf
- Erziehungsstellenfamilien können Familien, Paare und Alleinerziehende sein
- Mindestens ein Elternteil verfügt über eine pädagogische Qualifikation oder eine besondere Eignung, die sie im hohen Maße befähigt, beeinträchtigte Kinder und Jugendliche in ihr familiäres Leben auf zu nehmen, sie zu begleiten und zu fördern. Eine entsprechende Eignung kann gegebenenfalls durch eine Qualifizierungsmaßnahme der Trägerkonferenz des LVR nachträglich erreicht werden
Angebot
- Gestalten der Vorbereitung und Qualifizierung von Erziehungsstellen-Bewerbern im Rahmen eines Seminars und persönlichen Gesprächs.
- Qualifizierte Fachberatung, die den Lebensalltag intensiv und kontinuierlich begleitet und bei auftretenden Krisen gemeinsam mit der Familie Lösungen entwickelt.
- Sorgsame Einbindung der Herkunftsfamilie
- Begleitung von Umgangskontakten
- Biographiearbeit mit dem Kind/Jugendlichen
Darüber hinaus haben Erziehungsstellen-Familien Anspruch auf:
- Pflegegeld für den Unterhalt des Kindes/Jugendlichen und für den Erziehungsbeitrag (gem. § 33)
- Regelmäßige Beratungsgespräche, den Austausch mit anderen Erziehungsstellen, Fortbildung und Supervision
Kontakt
Erziehungsstellen
Dammannstraße 32-38
45138 Essen
erziehungsstellen@cse.ruhr
Dammannstraße 32-38
45138 Essen
erziehungsstellen@cse.ruhr
Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 09:00h bis 16:00h freitags von 09:00h bis 13:00h
Kontakt Ansprechpartner/-in
Kristin Jozefiak
Leitung Adoptions- u. Pflegekinderdienst & Erziehungsstellen
Tina von Chamier
Anfahrt