An dieser Stelle finden Sie alle Informationen zu derzeitigen Besonderheiten in unseren Einrichtungen:
Café Schließfach (Stand 22.3.2021)
Das Café Schließfach ist seit dem 22.3.2021 unter strengen Hygienevorgaben geöffnet, vier Frauen dürfen sich gleichzeitig dort aufhalten. Mittwochs und freitags findet eine Tafelausgabe von 12-13 Uhr statt
Caritas-Stift Lambertus (Stand 15.2.2021)
Das ausführliche Hygiene- und Besuchskonzept finden Sie auf der Seite der Einrichtung
Fachbereich Integration und Migration (Stand 12.1.2021)
Alle Sprechstunden und Gruppenangebote sind vorerst eingestellt.
Die Erreichbarkeit ist gewährleistet über die Hotline (0201 632569 837) und die Mailadresse writeforadvice@cse.ruhr
Die Berater*innen sind weiterhin ebenfalls über ihre Mailadressen und Telefonnummern erreichbar.
Kindertagesstätten (Stand 11.1.2021)
Ab Montag, den 11. Januar gilt für die cse Kindertagesstätten ein eingeschränkter Regelbetrieb unter den Auflagen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen MKFFI. Aktuell fragen die Leitungen unserer Kindertagesstätten den Betreuungsbedarf bei den Eltern ab. Sollten Sie Fragen haben können Sie sich jederzeit an die jeweilige Kita-Leitung wenden. Die Kita-Leitungen stehen zudem im kontinuierlichen Austausch mit der Geschäftsleitung der cse.
Café Schließfach / Nachtfalter / FreiRaum (Stand: 7.1.2021)
Das Café Schließfach bleibt bis auf weiteres geschlossen. Es gibt eine Tafelausgabe von 12-13 Uhr (Montag bis Freitag). Für dringende Angelegenheiten können persönliche Termine übers Telefon vereinbart werden. Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen von 9-14 Uhr ansprechbar. Wäsche kann weiterhin gewaschen werden und es besteht die Möglichkeit zu duschen.
Alle Sprechstunden und Gruppenangebote des Nachtfalters entfallen. Die Mitarbeiterinnen sind am besten mobil zu erreichen unter den Nummern: 01578-0691811 / 01577-3750881 / 0157 76294152
freiRaum: auch hier entfallen alle Sprechstunden. Die Mitarbeiterinnen sind mobil zu erreichen unter: 0157-80691812 oder 0176-30081720. Persönliche Termine sind nach Absprache möglich.
Café Schließfach / Nachtfalter / FreiRaum (Stand: 16.12.2020)
Das Café Schließfach hat nun leider wieder nur eine Tafelausgabe Mo-bis Fr von 12-13 Uhr. Wäsche waschen ist weiterhin möglich.
Im Nachtfalter sind die Kolleginnen nur telefonisch erreichbar, alle Sprechstunden fallen aus. Im Notfall können persönliche Termine vereinbart werden.
Im freiRaum ist es genauso. Alle Sprechstunden fallen aus, per Telefon sind wir erreichbar, im Notfall werden persönliche Termine vereinbart.
Ehe- Familien- & Erziehungsberatung sowie Familien- & Erziehungsberatung (Stand 15.12.2020 / Regelungen Lockdown)
Corona-Information während des Lockdowns (Stand 16.12.2020): Unsere Beratungsstellen sind wochentags von Montag bis Donnerstag von 9 - 15 Uhr und Freitag von 9 - 14 Uhr telefonisch erreichbar. Vom 28. bis 30. Dezember ist eine telefonische Kontaktaufnahme von 9 - 13 Uhr möglich.
Kindertagesstätte Bullerbü (Stand: 2.12.2020)
In der Kita Bullerbü in Bergerhausen ist ein Kind positiv auf das Coronavirus getestet. Zwei Kita-Gruppen befinden sich aktuell in einer häuslichen Quarantäne.
Kindertagesstätte Hoppetosse (Stand 16.11.2020)
In der Kindetagesstätte Hoppetosse im Südviertel ist ein*e Mitarbeiter*in positiv auf das Coronavirus getestet, für eine Kita-Gruppe gilt eine häusliche Quarantäne.
Familienzentrum Taka-Tuka-Land (Stand: 2.11.2020)
In unserem Familienzentrum Taka-Tuka-Land in Altenessen-Nord gibt es ein positiv auf das Coronavirus getestete Kind. Für die Kita-Gruppe sowie für zwei Betreuer*innen gilt eine angeordnete Quarantäne.
FLIZmobil Kinder- und Familientisch (Stand 22.7.2020)
Aufgrund der aktuellen Situation sind die Öffnungszeiten und Angebote der FLiZmobil Kinder- und FamilienTISCHe verändert.
Montags findet der FLiZmobil FamilienTISCH alternativ auf dem Spielplatz an der Barbarastraße von 12:30-18:00 Uhr statt.
Mittwochs findet der FLiZmobil KinderTISCH im großen Saal der Gemeinde St. Barbara von 12:30-18:00 Uhr statt.
Café Schließfach (14.07.2020)
Das Café Schließfach ist täglich von 11.00 bis 14.00 Uhr geöffnet. Bis zu acht Frauen dürfen gemeinsam im Cafe sein (mit Alltags-Maske und Mindestabstand). Ab 12.00 Uhr darf wieder ein Mittagessen angeboten werden. Aufgrund des Tafelausgabe am Freitag findet das Mittagessen an diesem Tag etwas später statt.
Tagesgruppe MehrFamilienHaus (16.06.2020)
Die Räumlichkeiten der Tagesgruppe sind für die Kinder und Familien geöffnet.
Seit Ende April besuchten die Kinder in festen Gruppen und im Schichtbetrieb die Einrichtung. Vorrangig wurden sie bei der Erledigung ihrer schulischen Aufgaben unterstützt, erlebten sich aber auch im sozialen Kontext der Gruppe. Dies wurde und wird in Zeiten der teilweisen Isolation als besonders wichtig von der gesamten Familie bewertet.
Im Zuge der Öffnung der Grundschulen, werden nun seit dem 15. Juni alle Kinder im selben Zeitraum die Tagesgruppe besuchen können. Diese Regelung wird auch für die Ferienzeit gelten.
Unter Berücksichtigung aller Hygienevorschriften werden so weiterhin alle Kinder an allen Tagen präsent sein können. Darüber hinaus finden Elterngespräche sowohl telefonisch, beim Spaziergang, im häuslichen Umfeld als auch im MehrFamilienHaus statt. Unter Berücksichtigung des Multifamilientherapieansatzes können sich seit Mitte Mai auch zwei Familien innerhalb der Tagesgruppe begegnen, austauschen und unterstützen.
Kontakte zu allen an der Hilfe beteiligten Institutionen und Personen finden weiterhin statt.
Tagesgruppe ConneXXion (12.06.2020)
Die Räumlichkeiten der Tagesgruppe sind unter Berücksichtigung der aktuellen hygienischen Vorschriften für die Jugendlichen geöffnet. In festen Gruppen werden sie im Schichtsystem hauptsächlich bei der Erledigung der „Homeschooling-Aufgaben“ unterstützt. Begleitend wird mit den Mädchen und Jungen individuell und intensiv an Bewältigungsstrategien für den Alltag gearbeitet.
Die Eltern werden zu Gesprächen hinzugezogen, auch hier wird auf die bestehenden Hygienevorschriften geachtet. Grundsätzlich können alle Jugendliche an allen Tagen der Woche die Tagesgruppe besuchen.
Kontakte zu allen an der Hilfe beteiligten Institutionen und Personen finden weiterhin statt.
FamilienNetzwerk 27 (vorm. elternHaus und Familien-Station)
Die Räumlichkeiten der Einrichtung sind im Bedarfsfall für die Familien geöffnet. Um den Familien Unterstützung bei der Strukturierung des Tages anzubieten, werden bis zu 4 Familien in festen 2er Gruppen und in unterschiedlichen Räumen betreut. Zusätzlich finden in hoher Anzahl Hausbesuche statt, die einen kontinuierlichen Hilfeverlauf gewährleisten.
Für die Kinder ab 6 Jahren bieten die Mitarbeitenden Kleingruppenarbeit mit dem Schwerpunkt der schulischen Begleitung und des Erlernens sozialer Kompetenzen an.
Kontakte zu allen an der Hilfe beteiligten Institutionen und Personen finden weiterhin statt.
Zu jedem Zeitpunkt werden die aktuellen Hygienevorschriften beachtet und umgesetzt.
Caritas-Stift Lambertus (28.5.2020)
Das Essener Gesundheitsamt hat die Quarantäne aufgehoben, die Ende März auferlegt wurde. Durch die Aufhebung der Quarantäne sind ab sofort wieder Neuaufnahmen im Caritas-Stift-Lambertus möglich.
Für Besuche gelten die Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Der Verordnung entsprechen gelten unter anderem folgende Regelungen:
- maximal ein Besuch pro Tag und Bewohner von maximal zwei Personen
- Kurzscreening der Besucher
- Einhaltung der aktuellen Hygienevorgaben
- Während des Besuchs ist ein grundsätzlicher Abstand von mindestens 1,5 Metern zur besuchten Person einzuhalten
- Besuche können nur im Besucherbereich stattfinden
- Besucher müssen sich in ein Besuchsregister eintragen
Die Sterbebegleitung ist von diesen Einschränkungen ausgenommen und es gelten in Absprache mit dem Team Ausnahmeregelungen.
Das Team des Caritas-Stift-Lambertus steht im engen Kontakt mit dem Essener Gesundheitsamt und passt die Regelungen für Besuche und den Alltag in der Pflegeeinrichtung kontinuierlich an die aktuell geltenden Vorgaben der Coronaschutzverordnung an.
KinderPalliativNetzwerk (28.5.2020)
Das KPN ist weiter unter Tel. 0201 319375 386 erreichbar. Um einen bestimmten Mitarbeitenden des KPN zu erreichen, rufen Sie bitte die Festnetznummer des Mitarbeiters an. Sollte dieser nicht im Büro erreichbar sein, erhalten Sie über den Anrufbeantworter gegebenfalls die entsprechende Mobil-Nummer, unter der Sie den Mitarbeitenden erreichen. (28.5.2020)
Frapé (14.05.2020)
Ab sofort ist die Maßnahme zur Joborientierung unter Beachtung besonderer Hygieneregeln wieder für die Teilnehmerinnen geöffnet.
Die telefonische Errichbarkeit ist von montags bis freitags von 8:00h bis 14:30h gewährleistet. Gerne kann ein Termin für ein Informationsgespräch mit interessierten Frauen vereinbart werden.
Allgemeine Sozialberatung (12.5.2020)
Die Allgemeine Beratungsstelle ist für Klienten/ Klientinnen wieder persönlich erreichbar. Unter Einhaltung der aktuellen Vorschriften finden zuzeit mit festen Terminabsprachen wieder Beratungsgespräche in der Niederstr. statt.
Integration & Migration (12.5.2020)
Die Beratungsstellen des Fachbereichs Integration und Migration beraten wieder persönlich. Die Migrationsberatung im Treffpunkt Graffweg im Stadtbezirk VII öffnet ihre Pforten, genauso wie der Treffpunkt Süd im Stadtbezirk V und die offene Sprechstunde in der Niederstraße im Stadtbezirk I. Wir freuen uns, unsere Angebote zur Flüchtlingsberatung ab sofort wie folgt anbieten zu können:
Treffpunkt Graffweg, Graffweg 9, 45276 EssenMontag 10:00-14:00 Uhr (arabisch/kurdisch)Mittwoch 10:00-14:00 Uhr (arabisch)
Treffpunkt Süd, Erbslöhstr. 3, 45326 EssenDienstag 11:00-15:00 Uhr (arabisch/kurdisch)Donnerstag 9:00-13:00 Uhr (arabisch/kurdisch)
Niederstr. 12-16, 45141 EssenDienstag 14:30-17:00 Uhr (arabisch/kurdisch)Freitag 8:30-11:30 Uhr (arabisch/kurdisch)
Aufgrund der derzeitigen Hygiene- und Abstandsregeln wurde ein Terminsystem eingeführt: Interessierte holen sich morgens einen Termin für den gleichen Tag. So sind immer nur wenige Personen gleichzeitig im Raum.
Kindertagesstätten und Kindertagespflege (11.5.2020)
Die vom Land NRW verabschiedete Coronabetreuungsverordnung mit Gültigkeit ab dem 14. Mai erweitert die bisherige Regelung der Kinderbetreuung durch Kitas und Kindertagespflege mit einem Drei-Stufen-Plan. Stufe 1 dürfen wir bereits ab diesem Donnerstag in die Tat umsetzen: Alle Kinder, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz haben und gleichzeitig Vorschulkinder sind, dürfen in unsere Kitas zurückkehren. Außerdem dürfen alle Kinder mit Förderbedarf/Behinderungen wieder in die Kitas gehen. Unsere Kindertagespflegen stehen ab Donnerstag wieder allen Kindern ab zwei Jahren offen und berücksichtigt ebenfalls die Kinder mit Förderbedarf/Behinderungen. Wir freuen uns, damit einen weiteren Schritt in Richtung Normalität zu gehen und hoffentlich bald wieder alle Kinder in den Kitas und Kindertagespflegen begrüßen zu dürfen! Bei Fragen und zur weiteren Abstimmung wenden Sie sich gerne weiterhin vertrauensvoll an Ihre Kita-Leitung und Kindertagespflegeperson.
KURBERATUNG (SkF)
Die Kurberatung findet nur telefonisch statt: Tel. 0201 – 319375-600 SCHWANGERENBERATUNG (SkF)Die Schwangerenberatung ist zu den Öffnungszeiten nur über Telefon (0201 – 319375-600) und oder E-Mail (schwangerenberatung@skf-essen.de) erreichbar: Montags bis donnerstags von 8:30 – 16:30 Uhr Freitags von 8:30-13:00 Uhr Die Beratung in einer Krisensituation oder zur vertraulichen Geburt erfolgen auch persönlich. Die Familienhebamme Mira Meyer im „Projekt Kindergesundheit im Blick“ ist über Tel. 319375 600 oder 0157/ 80691777 bzw. per E-Mail: mira.meyer@skf-essen.de erreichbar.
SECOND-HAND-LADEN HOSENMATZ (SkF)
Der Hosenmatz bleibt zunächst geschlossen!
Café Schließfach (30.4.2020)
Das Café Schließfach ist wieder eingeschränkt geöffnet: Mo-Do 11-12 Uhr und von 13-14 Uhr. Es dürfen vier Frauen gleichzeitig für jeweils eine Stunde im Cafe bleiben (mit Alltags-Maske und Mindestabstand). Essen und Trinken wird noch nicht angeboten, aber wir haben ein offenes Ohr für die Frauen. Die Tafelausgabe von 12-13 Uhr bleibt bestehen.
Elternbeiträge für Kita- und Kindertagespflege im Mai ausgesetzt (28.04.2020)
Für die cse- Kindertagestätten und -Kindertagespflege werden für die Betreuung der Kinder im Monat Mai keine Elternbeiträge erhoben. Dies gilt, unabhängig von der Teilnahme an der Notbetreuung, für alle Kinder. Die Beiträge für die Mittagsverpflegung werden für die Kinder erhoben, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Diese Beiträge werden Anfang Juni eingezogen, wenn klar ist, welche Kinder im Laufe des Monats Mai die Notbetreuung genutzt und damit die Mittagsverpflegung erhalten haben. Bei Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Kita-Leitung!
Notbetreuung durch Kindertagesstätten und Kindertagespflege (27.04.2020)
Seit dem 27.04. haben Erwerbstätige Alleinerziehende oder Alleinerziehende in Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung ebenfalls Anspruch auf Notbetreuung für ihre Kinder.
Die Kitas und Tagespflegepersonen der cse erkennen als Alleinerziehende Mütter oder Väter an, die ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden sind und nicht mit einem anderen Erwachsenen, jedoch mit ihrem Kind oder ihren Kindern in ständiger Haushaltsgemeinschaft zusammenleben (sogenannte Einelternfamilie). Das Kind hat dabei nur eine unmittelbare Bezugsperson, den mit ihm zusammenlebenden Elternteil. Danach wird als alleinerziehend bezeichnet, wer ohne Hilfe eines anderen Kinder unter 18 Jahren großzieht. Als Quelle beziehen wir uns hier auf § 21 Absatz 3 SGB II.
Die Anpassung der Coronabetreuungsverordnung für Alleinerziehende, die erwerbstätig sind oder die sich in einer Abschlussprüfung befinden, können Interessierte hier einsehen. Sämtliche Tätigkeitsbereiche, die ab dem 23. April für die erweiterte Notfallbetreuung berücksichtigt werden, können Interessierte hier einsehen.
Wenn Sie zu der Gruppe der Eltern gehören, bei denen die Kriterien für eine Notbetreuung klar erfüllt sind, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Kita-Leitung oder Tagespflegeperson und besprechen dort alles weitere.
Die Notfallbetreuung sollte nur dann genutzt werden, wenn es wirklich keine andere (empfohlene) Betreuungsmöglichkeit gibt. Sie wird nur dann angeboten, wenn die Kinder /Eltern frei von Erkältungserscheinungen sind. Zur Regelung des Betretungsverbotes bitten wir darum, die Bring- und Abholphase möglichst kurz halten und Ihre Kinder, wenn diese es zulassen, an der Tür der Kita oder Kindertagespflege einer Betreuungsperson zu übergeben.
Für die Notbetreuung in der Kita oder Tagespflege ist von den Eltern eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Hochschule vorzulegen, die Sie hier finden.
1. Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit
2. Bescheinigung erwerbstätiger Alleinziehender
3. Bescheinigung Alleinerziehender in der Abschlussprüfung an einer Schule / Hochschule
Hier die ausführlichen Informationen der Stadt Essen:
Das Notbetreuungsangebot in Kitas und Schulen wurde vom Land NRW mit der neuen Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) zunächst bis zum 3. Mai verlängert. Es ist Kindern von "unentbehrlichen Schlüsselpersonen", die im Bereich deDas Notbetreuungsangebot in Kitas und Schulen wurde vom Land NRW mit der neuen Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) zunächst bis zum 3. Mai verlängert. Es ist Kindern von "unentbehrlichen Schlüsselpersonen", die im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten, zugänglich, sofern eine private Betreuung oder eine flexible Arbeitsgestaltung für diesen Personenkreis nicht möglich ist. Eine Notbetreuung ist unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder des anderen Elternteils möglich, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet ist.
Die Notbetreuung ist insbesondere für junge Kinder sowie die Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 einzurichten. Zeitlich werden dabei die üblichen Betreuungs- und Unterrichtszeiten sowie die Zeiten der Betreuung im Offenen Ganztag (OGS) abgedeckt. Das bewährte Notbetreuungsangebot, das seit dem 23. März bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, angeboten wird, wird aufrechterhalten.
Auch in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, tagesstrukturierenden Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation kann eine Notbetreuung eingerichtet werden, darunter fallen beispielsweise auch Werkstätten für behinderte Menschen.
Erweiterter Personenkreis und BescheinigungDas Notbetreuungsangebot wird ab dem 23. April um einige Bedarfsgruppen erweitert.
Ab dem 27. April wird die Notbetreuung außerdem für Alleinerziehende ausgeweitet, die erwerbstätig sind oder die sich in einer Abschlussprüfung befinden.
Für die Notbetreuung in der Schule oder Kita ist von den Eltern eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen.
Info-Telefon zur Notbetreuung
Bei allen Fragen zur Kinder-Notbetreuung für Kitas hilft der Familienpunkt montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr telefonisch unter 0201 88-51777 weiter. Aktuell ist der Familienpunkt für den Publikumsverkehr geschlossen.
Tagesgruppe MehrFamilienHaus (Stand 24.3.2020)
Die Räumlichkeiten der Tagesgruppe sind aktuell nicht für die Kinder und Familien geöffnet. In Ausnahmefällen (Kriseninterventionen) finden unter Berücksichtigung aller Hygienevorschriften und der Risikominimierung Einzelkontakte statt. Darüber hinaus garantieren die Mitarbeitenden der Einrichtung eine örtliche Präsenz, um telefonisch und auch bei Hausbesuchen beratend, begleitend und unterstützend tätig sein zu können. Durch die Anwesenheit in der Tagesgruppe ist eine bedarfsgerechte und flexible Arbeitsweise gewährleistet. Kontakte zu allen an der Hilfe beteiligten Institutionen und Personen finden weiterhin statt.
Tagesgruppe ConneXXion (Stand 24.3.2020)
Die Räumlichkeiten der Tagesgruppe sind aktuell nicht für die Kinder und Familien geöffnet. In Ausnahmefällen (Kriseninterventionen) finden unter Berücksichtigung aller Hygienevorschriften und der Risikominimierung Einzelkontakte statt. Darüber hinaus garantieren die Mitarbeitenden der Einrichtung eine örtliche Präsenz, um telefonisch und auch bei Hausbesuchen beratend, begleitend und unterstützend tätig sein zu können. Die psychiatrische Fachkraft ist für die Jugendlichen leicht erreichbar und vermittelt zwischen den Eltern und Kindern. Kontakte zu allen an der Hilfe beteiligten Institutionen und Personen finden weiterhin statt.
elternHaus (Stand 24.3.2020)
Die Räumlichkeiten der tagesstrukturierenden Einrichtung sind aktuell nicht für die Kinder und Familien geöffnet. In Ausnahmefällen (Kriseninterventionen) finden unter Berücksichtigung aller Hygienevorschriften und der Risikominimierung Einzelkontakte statt. Darüber hinaus garantieren die Mitarbeitenden der Einrichtung eine örtliche Präsenz, um telefonisch beratend, begleitend und unterstützend tätig sein zu können. Nach Absprache mit dem fallführenden Jugendamtsmitarbeitenden finden verstärkt Hausbesuche statt. Kontakte zu allen an der Hilfe beteiligten Institutionen und Personen bleiben bestehen.
Familien-Station (Stand 24.3.2020)
Die Räumlichkeiten der tagesstrukturierenden Einrichtung sind aktuell nicht für die Kinder und Familien geöffnet. In Ausnahmefällen (Kriseninterventionen) finden unter Berücksichtigung aller Hygienevorschriften und der Risikominimierung Einzelkontakte statt. Darüber hinaus garantieren die Mitarbeitenden der Einrichtung eine Erreichbarkeit über eine Notfallnummer, um telefonisch beratend, begleitend und unterstützend tätig sein zu können. Kontakte zu allen an der Hilfe beteiligten Institutionen und Personen finden weiterhin statt.
Nachtfalter (Stand 24.3. 2020)
Die Fach- und Beratungsstelle Nachtfalter ist derzeit ausschließlich telefonisch über die 0201 63 25 69-920 oder -923 zu erreichen. Die Sprechstunden entfallen.
DomiZiel | Ruhrbrücke | StepbyStep 1 und 2 | teen + baby (Stand 24.3.2020)
Die Wohnangebote für Jugendliche – DomiZiel, Ruhrbrücke, StepbyStep 1 und 2 sowie teen + baby – sind weiterhin geöffnet und wie gewohnt erreichbar. Besuche in den Einrichtungen sind derzeit nur eingeschränkt möglich, um das Risiko einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren. Bei Anfragen und Aufnahmen wenden Sie sich wie gewohnt an die Einrichtungen.
Koordination für das Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe (Stand 24.3.2020)
Das Büro der Koordination für das Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe bleibt vorerst geschlossen. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr unter der Rufnummer 0176/3008-1914 und per E-Mail: koordination.ehrenamt@cse.ruhr.
Weitere Informationen finden Sie auch unter http://ehrenamt-fluechtlinge-essen.de/
Seit Ende März gibt es Online-Treffen von Ehrenamtlichen aus dem Treffpunkt Graffweg mit den Teilnehmer_innen der Deutschkurse. Ab 6.4. wird auch ein online-Erzählcafé angeboten.
Zur Unterstützung für Menschen, die gerade Deutsch lernen, werden auf der Homepage der Ehrenamtskoordination Lern-Apps, Podcasts und Spiele genannt, mit denen zuhause weitergelernt werden kann: http://ehrenamt-fluechtlinge-essen.de/neue-nachbarn/sprachkurse
Ehe-, Familien- und Lebensberatung (Stand 19.3.2020)
Über die zentrale Rufnummer 0201 31 93 75 – 865 oder über Mail: efl@cse.ruhr kann Mo – Do von 08:30 bis 17:00 Uhr und Freitags von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr eine Nachricht hinterlassen werden. Eine Beraterin wird sich an einem der kommenden Werktage melden.
In bereits laufenden Beratungen wurden oder werden Sie direkt durch die zuständige Beraterin / den zuständigen Berater oder eine Vertretung kontaktiert. Sollte dies nicht geschehen, nutzen Sie bitte im Bedarfsfall die zentrale Rufnummer.
Online-Beratung zu unterschiedlichen Themen ist über die Online-Beratung der Caritas möglich. Das Portal finden Sie über die Seite: www.caritas.de
Familien- und Erziehungsberatung (Stand 19.3.2020)
Über die zentrale Rufnummer 0201 63 25 69 – 810 oder über Mail: eb@cse.ruhr kann Mo-Do von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitags von 09:00 – 14:00 eine Nachricht hinterlassen werden. Eine Beraterin / ein Berater wird sich an einem der kommenden Werktage mit Ihnen in Verbindung setzen.
Beratungen werden bei dringendem Bedarf telefonisch oder über Mail nach vorherigerTerminierung durchgeführt.
In bereits laufenden Beratungen wurden oder werden Sie direkt durch die zuständige Beraterin / den zuständigen Berater oder eine Vertretung kontaktiert. Sollte dies nicht geschehen, nutzen Sie bitte im Bedarfsfall die zentrale Rufnummer.
Ambulant Betreutes Wohnen (Stand 19.3.2020)
Bei Ängsten, Sorgen und Nöten können sich die Klient*innen an die Bezugsbetreuer wenden. Diese sind auf den Diensthandys zu gewohnten Zeiten erreichbar.
Alle Neuanfragen oder Notfälle wenden sich zwischen 8 und 17 Uhr an:Katharina Hampel : 01578 069 1810 Nicole Martin : 01578 069 1817
FreiRaum (Stand 24.3.2020)
Unser Team zur Beratung und Begleitung von Frauen, die in der Sexarbeit tätig sind, ist aktuell unter den Telefonnummern 0201 31 93 75 916 und 0201 31 93 75 917 erreichbar.
Für Fragen zu Ausfallzahlungen rufen Sie bitte die 0201 31 93 75 915 an.
Café Schließfach (Stand 18.3.2020)
Das Café Schließfach ist telefonisch in der Zeit von 11-14 Uhr erreichbar. Zudem ist in der Zeit von 12-13 Uhr eine Essensausgabe eingerichtet. In diesem Zeitraum besteht auch die Möglichkeit für kurze persönliche Gespräche sowie eine Terminvereinbarung.
Geschlossen sind die folgenden Angebote und Einrichtungen (Stand 19.3.2020)
StrichPunkt
Lernförderung
Schulsozialarbeit
FLIZmobil
Familie aktiv in Schule
Psychosoziale Betreuung
Tagespflege Edith Stein
Memory Café
Betreutes Wohnen (Stand 17.3.2020)
Die interne Sprechstunde findet ab sofort bis zum 19.4.2020 nur noch telefonisch statt.
Bitte melden Sie sich Dienstags von 9:30 – 16:00 Uhr und Donnerstags von 9:30 – 13:00 Uhr unter der Telefonnummer 0170-1860392 bei Herrn Dibowski.
In dringenden Fällen kann ein persönliches Gespräch vereinbart werden.
Integration & Migration (Stand 19.3.2020)
Für alle Migranten
Für alle Migranten die einen Notfall haben, gibt es ab Dienstag (17.3.2020) die Notfallnummer 0201 632569 837 (montags bis freitags von 8-16 Uhr).
Über diese Nummer können folgende Dienste erreicht werden:
- Flüchtlingsberatung
- MBE
- AuPB
- Psychosoziale Beratung ALG II
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer kann auch über die MBEonline App aus dem Appstore erreicht werden. Unter folgender E-Mail-Adresse sind die Dienste ebenfalls erreichbar: writeforadvice@cse.ruhr
Informationen in mehreren Sprachen finden Sie auch auch der Facebook Seite Caritas Neue Nachbarn.
For all Migrants
For all migrants who have an emergency, there will be an emergency number from Tuesday (March 17th, 2020): 0201 632569 837 (Monday to Friday from 8 a.m. to 4 p.m.)
The following services can be reached via this number:
- Refugee counseling
- MBE
- AuPB
- Psychosocial counseling ALG II
Migration advice for adult immigrants can also be accessed via the MBEonline app from the app store.The services can also be reached at the following e-mail address:
writeforadvice@cse.ruhr
لكل طالبي المشوره والنصحيه
سيكون هناك رقم طوارئ من يوم الثلاثاء
17 مارس 2020في حاله الطوائ يرجي الاتصال بالرقم الاتي0201 632569 837من الاثنين إلى الجمعة من الساعة 8 صباحًا حتى الساعة 4 مساءً)يمكن الوصول إلى الخدمات التالية عبر هذا الرقم:
تقديم المشورة للاجئين-MBE-AuPB-الإرشاد النفسي الاجتماعي ALG II-
يمكن أيضًا الوصول إلى نصائح الهجرة للمهاجرين البالغين عبر تطبيق MBEonline من متجر التطبيقات.يمكن أيضًا الوصول إلى الخدمات على عنوان البريد الإلكتروني التالي:
writeforadvice@cse.ruhr
Pour tous les migrants
Pour tous les migrants en situation d'urgence, il y aura un numéro d'urgence à partir du mardi 17 mars 2020: 0201 632569 837 (du lundi au vendredi de 8 h à 16 h)
Les services suivants sont accessibles via ce numéro:
- Conseils aux réfugiés
- MBE
- AuPB
- Conseil psychosocial ALG II
Les conseils des migration pour les immigrants adultes sont également accessibles via l'application MBEonline sur l'App Store. Les services sont également accessibles à l'adresse e-mail suivante: writeforadvice@cse.ruhr
Die Tagespflege Edith Stein und das Memory-Café sind bis auf weiteres geschlossen.
Hospiz Cosmas & Damian (Stand 17.3.2020)
Die aktuelle Situation bzgl. der Ausbreitung des Corona-Virus und der damit verbundenen Erkrankung Covid-19 zwingt uns dazu, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um unsere Bewohner*innen sowie unsere Mitarbeiter*innen bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen.
Wir beziehen uns dabei auf den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 13.03.2020 sowie die Empfehlungen der Stadt Essen zur Intensivierung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen.
Ab sofort gilt:
- Besuche sind ab sofort auf das Notwendigste zu beschränken, im Regelfall pro Bewohner*in nur noch ein*e Besucher*in einmal täglich für eine Stunde.
- Besuche dürfen nur noch auf dem Zimmer stattfinden.
- Während des Aufenthaltes im Hause ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Sollten Sie keinen eigenen mitbringen können werden wir Ihnen diesen zur Verfügung stellen (solange der Vorrat reicht).
- Sorgfältige Beachtung der Hygienevorschriften wie
- Husten und Niesen in die Armbeuge
- Regelmäßiges Händewaschen
- Verzicht auf engen Körperkontakt, bestenfalls 1,5 m Abstand
Sollten Sie grippeähnliche Symptome bei sich beobachten (Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen etc.) bitten wir Sie nachdrücklich, auf einen Besuch in unserem Hause zu verzichten!
Die aktuelle Lage zwingt uns zu einer absoluten Einschränkung der Kontakte. Leider müssen wir auch alle Veranstaltungen bis auf weiteres absagen. Diese Maßnahmen gelten zunächst bis zum 19.04.2020.
Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis. Sobald wir die Schutzmaßnahmen wieder lockern können, werden wir Sie umgehend informieren.
Der ambulante Hospizdienst Cosmas und Damian hat geänderte Bürozeiten:
Tel. 0172 – 600 93 79 (10 bis 18 UHr)
In dringenden Fällen können Sie das stationäre Hospiz zu jeder Zeit, auch nachts unter 0201- 31 93 75 750 kontaktieren.
Trauerbegleiterin: 0173 – 2659737
Kindertagesstätten & Kindertagespflege (Stand 14.3.2020)
Wie Ministerpräsident Armin Laschet am Freitag (13.3.2020) in einer Pressekonferenz in Düsseldorf bekannt gegeben hat, werden die Kindertagesstätten in NRW ab kommenden Montag (16.3.2020) zunächst bis einschließlich 19. April (Ende der Osterferien) geschlossen. Gleiches gilt auch für die Betreuung in der Kindertagespflege.
Ausnahmen gelten für Kinder von Eltern, die alleinerziehend sind oder von denen ein Elternteil (Stand 23.3.2020) eine sogenannte "unentbehrliche Schlüsselpersonen" sind. Für diese Kinder wird eine Notbetreuung in der jeweiligen KITA oder bei der Kindertagespflegeperson eingerichtet.
Hier die ausführlichen Informationen der Stadt Essen:
"Gestern haben wir zum Thema Kita und Schulen auf der Grundlage der Landesregierung Erlasse beraten und mit allen Trägern unser Vorgehen abgestimmt.
Coronavirus – weiteres Vorgehen bei Schließungen von Kitas und Schulen in Essen15.03.2020 Die Landesregierung NRW hat wegen der Ausbreitung des Coronavirus am Freitag (13.3.) entschieden, dass alle Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen und Schulen ab Montag, 16. März, bis zum Ende der Osterferien geschlossen bleiben. Daraufhin hat die Stadt Essen am Wochenende zusammen mit allen Beteiligten das weitere Vorgehen in Essen erarbeitet.
Zu Schließungen der Kitas
Durch die entsprechenden Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sowie des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) dürfen Kinder bis zum Alter der Einschulung ab Montag, 16. März, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen und sogenannte „Brückenprojekte“ nicht mehr betreten. Diese Regelung gilt bis zum Ende der Osterferien am 19. April.
Mit allen Trägern solcher Einrichtungen in Essen wurde gestern (14.3.) ein einheitliches Vorgehen zu dieser Regelung abgestimmt.
Laut Erlass soll eine Notbetreuung für die Kinder „unentbehrlicher Schlüsselpersonen“ in allen Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Essen eingerichtet werden, die im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. Eine solche Notbetreuung kann dann nur angeboten werden, sofern eine private Betreuung oder eine flexible Arbeitsgestaltung für diesen Personenkreis nicht möglich ist und wenn beide Elternteile/Erziehungsberechtigte beziehungsweise der/die Alleinerziehende zu den unentbehrlichen Schlüsselpersonen zählen. Zur kritischen Infrastruktur zählen die folgenden Einrichtungen:• Krankenhäuser• Arztpraxen• Senioreneinrichtungen / ambulante Pflegedienste • Fahrdienste wie bspw. Krankentransporte und Taxis • Feuerwehr• Polizei• Pharmazeutische Betriebe• Lebensmittelversorgung • Stadtverwaltung• Justiz• Energieversorgung, bspw. Netzbetreiber und Tankstellen• Wasserversorgung• (Abfall-) Entsorgung• Kindertageseinrichtungen/Tagespflege• stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe• Öffentlicher Personennahverkehr
In allen Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege sind die Mitarbeitenden in der Einrichtung bzw. der Pflegestelle anwesend. So kann die Beratung und Information der Eltern sichergestellt werden. Auch Fragen rund um die Notbetreuung für unentbehrliche Schlüsselpersonen werden direkt vor Ort geklärt. Es ist geplant die Notbetreuung in den bereits von den Kindern besuchten Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen einzurichten. Für die Notbetreuung ist bis Mittwoch, 18. März, eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz in der Einrichtung der kritischen Infrastruktur vorzulegen (siehe Vordruck).
Zur Schließung der Schulen
Auch der Schulbetrieb in Essen wird durch einen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales für ab Mittwoch, 18. März, eingestellt. Das gilt für alle Schulen im Sinne des Schulgesetzes, d.h. für alle öffentlichen Schulen wie auch für Ersatzschulen und Ergänzungsschulen. Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie Montag, den 16.3. bis einschließlich Dienstag, 17. März, aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Alle Essener Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.Vom 18. März bis zum 3. April (letzter Schultag vor den Osterferien) soll eine Notbetreuung in Schulen für die Kinder von „unentbehrlicher Schlüsselpersonen“ eingerichtet werden, die im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten - sofern eine private Betreuung oder eine flexible Arbeitsgestaltung für diesen Personenkreis nicht möglich ist.Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst. Zeitlich sollen dabei die üblichen Unterrichtszeiten und die Zeiten der Betreuung im Offenen Ganztag (OGS) abgedeckt werden. In welchen Schulen eine Notbetreuung eingerichtet wird, wird spätestens am Dienstag bekannt gegeben.Für die Notbetreuung in der Schule ist von den Eltern ebenfalls bis zum 18. März eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen werden.Über weitere Entwicklungen und Regelungen wird die Öffentlichkeit schnellstmöglich informiert.Ferienbetreuung über den Ferienspatz der Stadt EssenDie Betreuungsangebote im Rahmen des Ferienspatzes der Stadt Essen werden ebenfalls abgesagt."
Wenn Sie zu der Gruppe der Eltern gehören, bei denen die Kriterien für eine Notbetreuung klar erfüllt sind, dann kommen Sie bitte morgen früh wie gewohnt in die Einrichtung oder zur Tagespflegeperson und besprechen dort alles weitere.
Wir wünschen allen in dieser besonderen Zeit alles Gute und bleiben Sie gesund!
45127 Essen