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Mitarbeitervertretung MAV

Logo der MAV

Mitarbeitervertretung MAV

Wie in jeder kirchlichen oder caritativen Einrichtung gibt es auch bei der Caritas-SkF-Essen eine Mitarbeitervertretung (MAV). Ihre gewählten Mitglieder vertreten die Interessen der Mitarbeiter:innen gegenüber den Dienstgebern. Sie tragen maßgeblich zur Weiterentwicklung der Dienste und Einrichtungen bei. Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen. 

Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Diese wird als Rahmenordnung von den deutschen Bischöfen verabschiedet und vom jeweiligen Diözesanbischof mit leichten Anpassungen in seinem Bistum in Kraft gesetzt. Ihre Regelungen sind kirchenrechtlich verbindlich und gelten für alle kirchlichen und caritativen Einrichtungen eines Bistums. Das Betriebsverfassungsgesetz oder die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder gelten nicht.

Grundlagen der Mitarbeitervertretungsordnung

  • Jede Einrichtung braucht eine Mitarbeitervertretung. Träger und Mitarbeiter(innen) müssen das sicherstellen (§1a).
  • Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitarbeiterversammlung aller Mitarbeiter(innen) in der Einrichtung statt (§§ 4, 21, 22).
  • MAV und Dienstgeber sind aufgrund der religiösen Dimension des kirchlichen Dienstes dazu verpflichtet, vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenzuarbeiten (§ 26).
  • MAV und Dienstgeber informieren sich gegenseitig über alle Angelegenheiten der Dienstgemeinschaft (§ 27).
  • MAV und Dienstgeber treffen sich mindestens einmal im Jahr zu einer gemeinsamen Sitzung (§ 39).

Rechte der Mitarbeitervertretung

Die MAV hat ein Recht auf Anhörung und Mitberatung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten (§ 29) sowie bei ordentlichen (§ 30) und außerordentlichen (§ 31) Kündigungen nach Ablauf der Probezeit.

Darüber hinaus hat die MAV ein Vorschlagsrecht bei allgemeinen personellen Angelegenheiten (§ 32) und ein Antragsrecht (§ 37) in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten.

Die MAV hat außerdem ein Zustimmungsrecht bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (§ 34), bei persönlichen (das Arbeitsverhältnis betreffenden) Angelegenheiten einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (§ 35) und bei organisatorischen und sozialen Angelegenheiten der Einrichtung (§ 36).

Dienstgeber und MAV können auch Dienstvereinbarungen abschließen (§ 38), die ausschließlich für die Dienstverhältnisse in bestimmten Einrichtungen gelten.

In Streitfällen, die das Mitarbeitervertretungsrecht betreffen, können kirchliche Arbeitsgerichte angerufen werden. Diese arbeiten auf der Grundlage der kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung. Die staatlichen Gerichte sind nicht zuständig.

MAV Kontakt

Telefon: 0201 319375 610
E-Mail: mav@cse.ruhr 

Schwerbehindertenvertretung

Die Caritas-SkF-Essen hat zudem eine gewählte Schwerbehindertenvertretung (SBV), da sie fünf oder mehr Schwerbehinderte oder ihnen Gleichgestellte beschäftigt. Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt dort ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie ist bei allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, zu informieren und vor einer Entscheidung anzuhören. Dies gilt insbesondere 

  • Bei Kündigungen
  • Bei der Prüfung, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitenden besetzt werden können
  • Bei Anträgen auf Gleichstellung
  • Bei der Überwachung der Einhaltung der Quote der schwerbehinderten Mitarbeitenden. Hierfür ist Einsicht in die laufend geführte Liste zu gewähren
  • Bei allen erforderlichen Anträgen
  • Bei Einrichtung oder Umgestaltung des Arbeitsplatzes
  • Bei Anregungen und Beschwerden

Sie kann als Begleitung bei Einsicht in die Personalakte hinzugezogen werden. Sie kann ebenfalls im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), das nach Langzeiterkrankungen durchgeführt wird, als Begleitung und Unterstützung dienen.

Einmal im Jahr findet die Vollversammlung der Schwerbehinderten statt, die der Information und der Möglichkeit zum Austausch dient.

Selbstverständlich gilt für alle Belange die Schweigepflicht.

SBV Kontakt

Nadine Tillmann
Telefon: 0157-73750862
E-Mail: Schwerbehindertenvertretung@cse.ruhr