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Demenzbetreuung

Älterer Herr im Garten mit einem Helfer.

Die Demenzbetreuung unterstützt seit 2003 Angehörige bei der Betreuung demenzerkrankter Menschen. 

Das Betreuungsangebot ist nach § 45b SGB XI des Pflegeversicherungsgesetzes für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf anerkannt und wird von den Pflegekassen finanziert. Die Demenzbetreuung des Caritasverbandes für die Stadt Essen e.V. unterstützt seit 2003 Angehörige bei der Betreuung von demenzerkrankter Menschen. Das Betreuungsangebot ist nach § 45b SGB XI des Pflegeversicherungsgesetzes für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf anerkannt und wird von den Pflegekassen finanziert.

Zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger erfolgt die Betreuung im häuslichen Bereich und ist individuell an die Wünsche und Bedürfnisse der Erkrankten angepasst. Speziell für die Betreuung Demenzerkrankter ausgebildete Betreuungshelfer/-innen besuchen die Erkrankten, lesen ihnen vor, spielen, gehen spazieren und verweilen gemeinsam in der gewohnten Umgebung. Durch die Demenzbetreuung der Caritas erfahren die Angehörigen Entlastung und Unterstützung und die Erkrankten Freude, Sicherheit und Geborgenheit. Jährlich führen die Betreuungshelfer/-innen Fortbildungen zu Themen wie Validation, 10-Minuten-Aktivierung oder einen Erste-Hilfe-Kurs durch.

Die Caritas-Demenzbetreuung hat sich dem Netzwerk Demenz Essen angeschlossen und ist Mitglied der Alzheimer Selbsthilfegruppe. Bei den monatlichen Treffen der ASG werden die Erkrankten betreut, so dass die Angehörigen sorglos tagen können.

FORTBILDUNG BETREUUNGSHELFER/IN  FÜR MENSCHEN MIT DEMENZ

Sie suchen ein interessantes Ehrenamt? Bei uns bekommen sie sogar die Ausbildung dazu! In 40 Unterrichtsstunden wird Ihnen der Umgang mit den Menschen vermittelt. In der Praxis später können Sie Menschen im häuslichen und auch stationären Bereich besuchen und so die Angehörigen entlasten. Es werden nicht nur an Demenz erkrankte betreut. Während Sie vorlesen, spazieren gehen oder anderes anbieten, können die Angehörigen endlich einmal in ein- bis zwei Stunden etwas erledigen oder für sich selbst tun. Ihre Tätigkeit wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet.

Unser Flyer bietet weitere Informationen!