Praxisintegrierte Qualifizierungsmaßnahme: „Quereinstieg in die stationäre Jugendhilfe gem. SGB VIII und Eingliederungshilfe gem. SGB IX“
Ziel der Qualifizierung ist es, den Fachkräftemangel in den Einrichtungen der stationären Jugendhilfe bzw. Eingliederungshilfe zu bekämpfen. Durch die Qualifizierung erhalten mehr interessierte und geeignete Personen die Möglichkeit, in den Bereichen stationäre Jugendhilfe und Eingliederungshilfe zu arbeiten.
Alle Informationen zu den Bedingungen und Inhalten:
Rahmenbedingungen_und_Inhalte.Qualifizierungsmanahme_Quereinstieg.pdf (lvr.de)
Die Qualifizierungsmaßnahme findet in Kooperation mit der KEFB statt.
Anmeldung über die Webseite der KEFB: www.kefb.info
Kursnummer: M218BE0905
Zielgruppe
An der Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen können Personen, die über eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein Studium in Berufen verfügen, die zur Gruppe der Betreuungskräfte A+ im Sinne der aufsichtsrechtlichen Grundlagen im Hinblick auf den Fachkräftemangel (230911-aufsichtsrechtl-grundlagen-fachkraeftemangel.pdf (lwl-landesjugendamt.de) gehören, z.B.:
- Lehrer:innen
- Arbeitspädagog:innen
- Gesundheitspfleger:innen (z.B. Kinderkrankenpfleger:innen,
- Logopäd:innen, Physiotherapeut:innen; Ergotherapeut:innen
- Religions- und Kulturpädagog:innen
- Bildungswissenschaftler:innen
- Hebammen und Familienpfleger:innen
- Sozialassistent:innen
Da die Qualifizierung berufsbegleitend stattfindet, um den Theorie-Praxis-Transfer zu gewährleisten, wird die Anstellung bei einem Träger der stationären Jugend- bzw. Eingliederungshilfe vorausgesetzt.
Ablauf
Die Qualifizierung läuft parallel zur Tätigkeit in den Einrichtungen und in Anstellung bei einem Träger der stationären Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe.
Bereits 3 Monate vor Beginn der Ausbildung dürfen die Teilnehmer:innen in den entsprechenden Einrichtungen eingesetzt werden, wenn ein Nachweis über die Anmeldung zu einer Qualifizierungsmaßnahme vorliegt.
Bereits während der Qualifizierung erhält der/die Teilnehmer:in ein der Grundausbildung entsprechendes Gehalt.
Weiterbildungszeitraum / Umfang
Die Qualifizierungsmaßnahme startet im September 2025 und erstreckt sich bis Ende Februar 2027. Die 304 Unterrichtseinheiten sowie die Abschlussprüfung im Februar 2027 finden in Präsenz in Essen statt. Damit sich die Ausbildung gut in die Dienstpläne der Teilnehmer:innen integrieren lässt, soll sie immer an zwei zusammenhängenden Tagen (Freitag & Samstag, 38 Termine) außerhalb von Ferien und Feiertagen (NRW) stattfinden.
Termine in 2025:
05./06. September
26./27. September
07./08. November
28./29. November
Inhalt der Qualifizierungsmaßnahme
Das Curriculum folgt den im Dezember 2023 herausgegebenen Rahmenbedingungen und Inhalten für die praxisintegrierte Qualifizierungsmaßnahme „Quereinstieg in die stationäre Jugendhilfe gem. SGB VIII und Eingliederungshilfe gem. SGB IX“.
Die Inhalte der Qualifizierung konzentrieren sich auf 6 Module:
- Modul 1: Arbeitsfeld (teil-)stationäre Jugendhilfe und Eingliederungshilfe für Minderjährige
- Modul 2: rechtliche Grundlagen
- Modul 3: Adressatenbezogenes Wissen/Kontextwissen
- Modul 3: professionelles Handeln
- Modul 4: Schutz von Minderjährigen in /teil-)stationären Einrichtungen
- Modul 5: Reflexion
Zertifikat
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer:innen ein Zertifikat als „Qualifizierte Betreuungskraft in der (teil-)stationären Jugend- und Eingliederungshilfe für Minderjährige“
Veranstaltungsorte
Caritas-SkF-Essen gGmbH, An der Reichsbank 1, 45127 Essen
KEFB Essen, Bernestraße 5, 45127 Essen
Kosten
Die Kosten für die Qualifizierungsmaßnahme betragen 3.000€. Eine Ratenzahlung ist möglich und kann mit der KEFB vereinbart werden.
Kontakt und Anmeldung
Die Anmeldungen erfolgt auf der Webseite der KEFB: www.kefb.info
Kursnummer: M218BE0905
Fragen zur Anmeldung bitte per E-Mail an: essen@kefb.info oder Tel. 0201 8132-237 (Ansprechpartner Stephan Polle).
Inhaltliche Fragen gerne per E-Mail an Frauke Schönhoff (Caritas-SkF-Essen gGmbH) unter: orga-prozesse@cse.ruhr
Die Anzahl der Teilnehmer:innen ist auf 15 beschränkt, um die Qualität der Ausbildung gewährleisten zu können