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Quereinstieg Jugendhilfe

Praxisintegrierte Qualifizierungsmaßnahme: „Quereinstieg in die stationäre Jugendhilfe gem. SGB VIII und Eingliederungshilfe gem. SGB IX“

 

Ziel der Qualifizierung ist es, den Fachkräftemangel in den Einrichtungen der stationären Jugendhilfe bzw. Eingliederungshilfe zu bekämpfen. Durch die Qualifizierung erhalten mehr interessierte und geeignete Personen die Möglichkeit, in den Bereichen stationäre Jugendhilfe und Eingliederungshilfe zu arbeiten.

Alle Informationen zu den Bedingungen und Inhalten:

Rahmenbedingungen_und_Inhalte.Qualifizierungsmanahme_Quereinstieg.pdf (lvr.de) 

 

Zielgruppe

Personen, die der Berufsgruppe A+ (gemäß der Definition der aufsichtsrechtlichen Grundlagen – Fachkräftemangel 230911-aufsichtsrechtl-grundlagen-fachkraeftemangel.pdf (lwl-landesjugendamt.de) zuzuordnen sind, können sich durch diese Maßnahme für die Tätigkeit in der stationären Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe qualifizieren.

 

Ablauf

Die Qualifizierung läuft parallel zur Tätigkeit in den Einrichtungen und in Anstellung bei einem Träger der stationären Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe.  

Bereits 3 Monate vor Beginn der Ausbildung dürfen die Teilnehmer:innen in den entsprechenden Einrichtungen eingesetzt werden, wenn ein Nachweis über die Anmeldung zu einer Qualifizierungsmaßnahme vorliegt.

Bereits während der Qualifizierung erhält der/die Teilnehmer:in ein der Grundausbildung entsprechendes Gehalt.

 

Umfang

Die Qualifizierungsmaßnahme umfasst ca. 300 Stunden im Blended Learning-Format:  der Unterricht findet zum Teil in Präsenz, zum Teil digital auf Distanz oder im Selbstlernformat statt. 

 

Zertifikat

Die Teilnehmer:innen erhalten nach erfolgreicher Teilnahme an der Qualifizierung ein entsprechendes Zertifikat.

 

Die Qualifizierungsmaßnahme findet in Kooperation mit der KEFB statt.