Fragen und Antworten zum Ehrenamt
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum ehrenamtlichen Engagement in unseren Einrichtungen.
Muss ich mich für eine bestimmte Anzahl an Tagen, Stunden oder eine Dauer des Ehrenamts festlegen?
Ein ehrenamtliches Engagement basiert auf Freiwilligkeit. Das bedeutet, dass Sie selber den Umfang oder die Dauer des Einsatzes bestimmen. Bei einigen Projekten gibt es jedoch konkrete Zeitwünsche an die Ehrenamtlichen; insbesondere bei Projekten, bei denen eine Mindestanzahl an Personen im Einsatz gewährleistet sein muss (z.B. bei der Bahnhofsmission oder bei der Telefonseelsorge).
Ist ein kurzfristiges Engagement möglich?
Es ist uns wichtig, dass die Ehrenamtlichen auf Ihre Aufgaben gut vorbereitet werden. Bei einigen Projekten ist kein kurzfristiges Engagement möglich, da sich die Qualifizierungsphase über mehrere Monate erstreckt (z.B. in der Hospizarbeit).
Andere Bereiche, wie z.B. die Treffpunkte in den Quartieren, bieten den Ehrenamtlichen mehr Flexibilität, und man kann sich dort je nach Bedarf punktuell und ohne lange Vorbereitungsschulungen einbringen.
Wie melde ich mich für ein Ehrenamt an?
Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die Kolleg:innen in den jeweiligen Einrichtungen. Alle Kontaktdaten finden Sie in dieser Broschüre. Wir laden Sie dann zum Erstgespräch bzw. zum Hospitieren ein. Wenn Sie sich entschieden haben, eines der Projekte ehrenamtlich zu unterstützen, melden Sie sich bei uns schriftlich an – je nach Projekt mit einem Anmeldeformular oder einem Ehrenamtsvertrag. Bei der Anmeldung bekommen Sie von uns ein Anschreiben für ein kostenfreies erweitertes Führungszeugnis. Mit dem Ehrenamt beginnen Sie dann, wenn Sie ihr aktuelles erweitertes Führungszeugnis (ohne Eintragungen) vorgelegt und die notwendigen Qualifizierungen absolviert haben.
Wie werde ich auf die Aufgaben vorbereitet Gibt es verpflichtende Schulungen?
Je nach Engagement nehmen Sie an einem verpflichtenden Vorbereitungskurs teil (z.B. beim Kinder- PalliativNetzwerk), oder Sie werden im Rahmen eines Gesprächs oder eines Hospitationsdienstes individuell für die Aufgabe innerhalb des konkreten Projektes oder der Einrichtung angeleitet. Alle Ehrenamtlichen nehmen an einer verpflichtenden Schulung gegen sexualisierte Gewalt teil. Die Schulung dauert sechs Unterrichtseinheiten, orientiert sich an den Curricula der Präventionsordnung §9 für das Bistum Essen vom 01.05.2022 und ist für unsere Ehrenamtlichen kostenfrei. Mit der Schulung werden die Ehrenamtlichen sensibilisiert und darin bestärkt, sich selber und andere vor grenzüberschreitendem und verletzendem Verhalten zu schützen. Haben Sie während der ehrenamtlichen Tätigkeit Kontakt zu Lebensmitteln (Vorbereitung und/oder Ausgabe von Lebensmitteln), sind Sie verpflichtet, beim Gesundheitsamt eine Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu absolvieren. Die Belehrung dauert ca. 20 Minuten und ist für unsere Ehrenamtlichen kostenfrei.
Wie werde ich während der Tätigkeit begleitet?
Wir möchten, dass Sie in Ihrem Ehrenamt wachsen und sich weiterentwickeln Deshalb bieten wir den Ehrenamtlichen – je nach Projekt – freiwillige oder verpflichtende Schulungen, Austauschtreffen, Supervisionen und Exercitien an. Die Ehrenamtsanleiter:innen stehen Ihnen außerdem immer für ein Beratungs- oder Entlastungsgespräch zur Verfügung. Innerhalb der Projekte und Einrichtungen werden gemeinsam mit den Ehrenamtlichen Jahres-, Sommer oder Weihnachtsfeste gefeiert. Damit möchten wir die Gemeinschaft der Haupt- und Ehrenamtlichen stärken und unsere Wertschätzung den Ehrenamtlichen gegenüber zum Ausdruck bringen.
Bin ich versichert?
Alle Ehrenamtlichen sind unfall- und haftpflichtversichert.
Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?
Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist freiwillig und unentgeltlich: Die meisten unserer Projekte und Einrichtungen zahlen keine Aufwandsentschädigungen an Ehrenamtliche. Wenn Sie im Rahmen Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit Ihren eigenen PKW nutzen (z.B. für Fahrten beim Ambulanten Hospizdienst), werden Ihnen die Fahrtkosten zu den üblichen Tarifen erstattet. Einige Projekte zahlen den Ehrenamtlichen punktuell kleine Aufwandsentschädigungen aus. Ehrenamtliche der Demenzbetreuung bekommen eine gesetzlich geregelte Aufwandsentschädigung.
Bekomme ich eine Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit?
Ja. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine qualifizierte Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit aus.
Darf ich mich ehrenamtlich engagieren, ohne Mitglied der katholischen Kirche zu sein?
Ja. Ihre Konfession, Herkunft oder sexuelle Orientierung spielen für die ehrenamtliche Tätigkeit keine Rolle. Was für uns zählt, sind Nächstenliebe, Toleranz und Offenheit.
Welche sonstigen Kriterien muss ich erfüllen?
Wenn Sie sich in einer Kita oder einem Übergangswohnheim für Geflüchtete engagieren möchten, müssen Sie einen Nachweis über die Masernimpfung vorzeigen. Für einige Tätigkeiten gibt es eine Altersanforderung: In der Bahnhofsmission gilt ein Mindestalter von 18 Jahren, in der Suppenküche ein Mindestalter von 20 Jahren. Für junges Engagement (ab 14 Jahren) empfehlen wir Mitwirkung an Projekten der youngcaritas.