Elternbeiträge für Kinderbetreuung und OGS werden für Februar bis Mai ausgesetzt
Unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.
Für Februar 2021 werden die Elternbeiträgen in sämtlichen Betreuungsformen ausgesetzt. Für März, April und Mai 2021 werden die Elternbeiträge für sämtliche Betreuungsformen zur Hälfte erstattet. Auch Fördervereinen werden im Rahmen ihrer Betreuungsangebote im Primarbereich die ausgefallenen Elternbeiträge für den Monat Februar 2021 erstattet, und für die Monate März, April und Mai 2021 zur Hälfte erstattet.