Erhebung nur zur Hälfte
Die trotz des Mitte März in Kraft getretenen Betretungsverbots voll erhobenen Essensbeiträge für März gleichen wir mit dem halben Juni-Beitrag wieder aus. Der Einzug des Essensgeldes für Juni erfolgt mit dem Juli-Beitrag.
Das Familienministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Empfehlung gegeben, für die Monate Juni und Juli nur die Hälfte des Beitrags für die Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege zu erheben. Um das Verfahren schneller und unbürokratischer umzusetzen, wird die Verwaltung der Stadt Essen die Elternbeiträge im Juni aussetzen und im Juli erheben, statt die monatlichen Elternbeiträge für den Zeitraum vom 1. Juni bis 31. Juli um jeweils die Hälfte zu reduzieren.
Bei Fragen und zur weiteren Abstimmung wenden Sie sich gerne weiterhin vertrauensvoll an Ihre Kita-Leitung und Kindertagespflegeperson.
Alles Gute und bleiben Sie gesund!