Neue Regelung Kinderbetreuung Kitas und Kindertagespflege
Die vom Land NRW verabschiedete Coronabetreuungsverordnung mit Gültigkeit ab dem 14. Mai erweitert die bisherige Regelung der Kinderbetreuung durch Kitas und Kindertagespflege mit einem Drei-Stufen-Plan. Stufe 1 dürfen wir bereits ab diesem Donnerstag in die Tat umsetzen: Alle Kinder, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz haben und gleichzeitig Vorschulkinder sind, dürfen in unsere Kitas zurückkehren. Außerdem dürfen alle Kinder mit Förderbedarf/Beinderungen wieder in die Kitas gehen. Unsere Kindertagespflegen stehen ab Donnerstag wieder allen Kindern ab zwei Jahren offen und berücksichtigt ebenfalls die Kinder mit Förderbedarf/Behinderungen. Wir freuen uns, damit einen weiteren Schritt in Richtung Normalität zu gehen und hoffentlich bald wieder alle Kinder in den Kitas und Kindertagespflegen begrüßen zu dürfen! Bei Fragen und zur weiteren Abstimmung wenden Sie sich gerne weiterhin vertrauensvoll an Ihre Kita-Leitung und Kindertagespflegeperson.
Alles Gute und bleiben Sie gesund!